§ 4: Regelstudienzeit; Studienaufbau

Prüfungsordnung Bachelor Elektrotechnik

Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.

(1) Die Regelstudienzeit der Vollzeitstudiengänge beträgt sieben, die der Teilzeitstudiengänge zehn Semester. Sie schließt die Praxisphase und die Prüfungen mit ein.

(2) Das Studium ist in Module gegliedert. Ein Modul bezeichnet in der Regel einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die auf ein einheitliches Lern- und Qualifikationsziel ausgerichtet sind. Ein eigenes Modul bilden die Praxisphase sowie die Bachelorarbeit mit dem Kolloquium. Den Modulen der Studiengänge sind nach § 5 Abs. 5 jeweils in der Summe 210 Kreditpunkte zugeordnet.

(3) Im Teilzeitstudiengang wird das Lehrangebot in einer Form bereitgestellt, die die Studierenden in der Regel an zwei oder drei Tagen pro Woche zum Besuch von Lehrveranstaltungen in der Hochschule verpflichtet.

(4) Die Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen setzt das Bestehen vorhergehender Prüfungen voraus. Das Nähere regeln die Anlagen 1-3.

(5) Der Studiengang Maschinenbau kann ohne spezielles Studienprofil oder mit dem Studienprofil Engineering Design, Produktion oder Data Science abgeschlossen werden. Hierzu sind gemäß Anlage 2e) die entsprechenden Module zu belegen.

(6) Das Gesamtlehrangebot beträgt 154 Semesterwochenstunden.

(7) Alles Nähere zum Aufbau des Studiums sowie zu Art, Form und Umfang der Module ergibt sich aus den Anlagen 1 bis 3 (Anlagen 1a-1d: Prüfungs- und Studienpläne für Bachelor Elektrotechnik, Anlagen 2a-2e: Prüfungs- und Studienpläne für den Bachelor Maschinenbau, Anlagen 3a-3d: Prüfungs- und Studienpläne für den Bachelor Mechatronik und Robotik). Einzelheiten insbesondere zu Qualifikationszielen, Lehrinhalten und den in der Regel zu wählenden Prüfungsformen sind im Modulhandbuch festgelegt, das auf den Webseiten des Fachbereichs veröffentlicht wird.