Mobilitätsfenster
Bachelor Mechatronik und Robotik
Für ein Auslandsstudium eignet sich im Vollzeitstudium insbesondere das sechste Fachsemester. Es umfasst vier Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt 20 ECTS sowie das interdisziplinäre Projekt im Umfang von 10 ECTS. Im Teilzeitstudium bietet sich insbesondere das neunte Fachsemester mit zwei Wahlpflichtmodulen und dem interdisziplinären Projekt im Umfang von insgesamt 20 ECTS an. Welchem Sommer- oder Wintersemester das Mobilitätsfenster entspricht, hängt vom individuellen Studienbeginn ab.
Fachlich passende Lehrveranstaltungen einer ausländischen Hochschule können den vorgesehenen Wahlpflichtmodulen zugeordnet werden. Für das interdisziplinäre Projekt kommt eine Anerkennung insbesondere dann in Betracht, wenn die ausländische Leistung eine vergleichbare ingenieurwissenschaftliche Team- und Projektarbeit einschließlich Projektorganisation, Dokumentation und Präsentation umfasst. Wird im Bachelor Maschinenbau ein Studienprofil gewählt, müssen die im Ausland vorgesehenen Leistungen so abgestimmt werden, dass die Anforderungen des Profils weiterhin erfüllt werden.
Vor dem Auslandsstudium ist ein Learning Agreement abzuschließen und vom Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen. Darin werden die vorgesehenen Leistungen der Gasthochschule den Modulen des Studiengangs zugeordnet. Die spätere Anerkennung richtet sich nach den geltenden Anerkennungsregeln und der vorab abgestimmten fachlichen Zuordnung; sie folgt nicht allein aus der im Ausland erreichten ECTS-Zahl. Bereits gebundene Wahlpflichtmodule und noch offene Voraussetzungen sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Alternativ kann die Praxisphase im Ausland durchgeführt werden. Sie umfasst 15 ECTS und setzt mindestens 80 ECTS aus Phase B voraus. Vor Beginn müssen die Zulassung zur Praxisphase und die Eignung des Praktikumsvertrags durch den Prüfungsausschuss geklärt sein. Betreuung, Praxisphasenbericht und Praxisphasenseminar bleiben Bestandteile des Moduls.
Erste Anlaufstelle für die Planung ist die Studienverlaufsberatung des Fachbereichs unter studienverlaufsberatungfb03@hs-niederrhein.de. Das Prüfungsamt unterstützt die administrative Abstimmung unter pruefungsamt-03@hs-niederrhein.de; die Bestätigung des Learning Agreements und die prüfungsrechtlichen Entscheidungen erfolgen durch den zuständigen Prüfungsausschuss.