Mobilitätsfenster
Master Maschinenbau
Für ein kurs- und projektbasiertes Auslandsstudium eignet sich im Vollzeitstudium insbesondere das zweite Fachsemester. Es umfasst vier Kernmodule im Umfang von insgesamt 20 ECTS sowie das zweite Masterprojekt im Umfang von 10 ECTS. Fachlich passende Lehrveranstaltungen und eine geeignete Forschungs- oder Entwicklungsprojektleistung der Gasthochschule können im Learning Agreement den vorgesehenen Modulen zugeordnet werden. Bei Mechatronik und Robotik ist im zweiten Fachsemester eines der beiden verpflichtenden Robotikmodule vorgesehen; außerdem sind die Auswahlregeln des Kernmodulkatalogs zu berücksichtigen.
Die Anerkennung eines Masterprojekts kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die ausländische Leistung eine vergleichbare Forschungs- oder Entwicklungsaufgabe mit aktiver Projektteilnahme, wissenschaftlicher Dokumentation und Fachgespräch umfasst. Vor dem Auslandsstudium ist ein Learning Agreement abzuschließen und vom Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen. Die spätere Anerkennung richtet sich nach den geltenden Anerkennungsregeln und der vorab abgestimmten fachlichen Zuordnung; sie folgt nicht allein aus der im Ausland erreichten ECTS-Zahl.
Im Teilzeitstudium umfassen die ersten vier Fachsemester planmäßig jeweils 15 ECTS. Ein Mobilitätsumfang von 30 ECTS erstreckt sich deshalb regelmäßig über zwei Fachsemester oder erfordert eine vorab individuell bestätigte Umplanung. Auch ein einzelnes Teilzeitsemester kann als Mobilitätsfenster genutzt werden, wenn die darin vorgesehenen 15 ECTS vorab passend zugeordnet werden.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Abschlussphase: Die Masterarbeit kann nach Maßgabe der Prüfungsordnung in einer geeigneten Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden. Voraussetzung sind mindestens 55 ECTS vor der Zulassung zur Masterarbeit und 60 ECTS vor dem Kolloquium; gegebenenfalls bei der Zulassung auferlegte Bachelorleistungen müssen zuvor erbracht sein. Betreuung, Prüferbestellung und Kolloquium richten sich weiterhin nach der Prüfungsordnung der Hochschule Niederrhein.
Erste Anlaufstelle für die Planung ist die Studienverlaufsberatung des Fachbereichs unter studienverlaufsberatungfb03@hs-niederrhein.de. Das Prüfungsamt unterstützt die administrative Abstimmung unter pruefungsamt-03@hs-niederrhein.de; die Bestätigung des Learning Agreements und die prüfungsrechtlichen Entscheidungen erfolgen durch den zuständigen Prüfungsausschuss.