§ 1: Geltungsbereich der Prüfungsordnung
Prüfungsordnung Master Maschinenbau
Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.
Diese Prüfungsordnung gilt für das Studium in den Masterstudiengängen „Elektrotechnik“, „Maschinenbau“ sowie „Mechatronik und Robotik“ am Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Informatik der Hochschule Niederrhein. Sie regelt neben dem dreisemestrigen Vollzeitstudium (Vollzeitstudiengang) auch das fünfsemestrige Teilzeitstudium (Teilzeitstudiengang).