§ 10: Wiederholung von Prüfungsleistungen

Prüfungsordnung Master Maschinenbau

Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.

(1) Studienbegleitende Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Masterarbeit mit dem Kolloquium kann einmal wiederholt werden.

(2) Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.