§ 5: Gliederung der Masterprüfung; Kreditpunkte

Prüfungsordnung Master Maschinenbau

Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.

(1) Die Masterprüfung gliedert sich nach näherer Bestimmung durch die Prüfungs- und Studienpläne (Anlagen) in studienbegleitende Prüfungen und den abschließenden Prüfungsteil, bestehend aus der Masterarbeit mit dem Kolloquium.

(2) Studienbegleitende Prüfungen beziehen sich entsprechend der Festlegung im Prüfungs- und Studienplan jeweils auf ein Modul und schließen dieses Modul in vollem Umfang ab. Die Leistungsüberprüfung findet entweder während oder unmittelbar nach Beendigung der betreffenden Modulveranstaltungen statt. Das Thema der Masterarbeit wird in der Regel im Vollzeitstudiengang zu Beginn des dritten, im Teilzeitstudiengang zu Beginn des fünften Semesters und so rechtzeitig ausgegeben, dass das Kolloquium vor Ablauf dieses Semesters durchgeführt werden kann.

(3) Der Studienverlauf und das Prüfungsverfahren sind so zu gestalten, dass die Masterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.

(4) Prüfungsverfahren müssen die Inanspruchnahme von Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz und dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit ermöglichen sowie Ausfallzeiten durch die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigen. Um Verfahrensabläufe zeitlich anzupassen, bedarf es in der Regel eines Antrags des Prüflings.

(5) Die Masterprüfung wird nach einem Kreditpunktesystem abgelegt. Alle Module sind entsprechend dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) mit Kreditpunkten bewertet. Die Anzahl der zugeordneten Kreditpunkte richtet sich nach dem Lern- und Arbeitsaufwand, der in der Regel für die Absolvierung des einzelnen Moduls benötigt wird. Gemäß den Vereinbarungen des ECTS steht ein Kreditpunkt für einen Arbeitsaufwand der oder des Studierenden von 25-30 Zeitstunden. Grundlage für die Vergabe der Kreditpunkte ist die Annahme, dass der Arbeitsaufwand eines Studienjahres insgesamt mit 60 Kreditpunkten zu bewerten ist. Die Kreditpunkte eines Moduls werden der oder dem Studierenden zuerkannt, sobald sie oder er die zugehörige Prüfung bestanden hat. Erworbene Kreditpunkte werden auf einem Kreditpunktekonto gutgeschrieben, das der Prüfungsausschuss für die Studierende oder den Studierenden führt.