§ 2: Ziel des Studiums; Zweck der Prüfung; Mastergrad
Prüfungsordnung Master Mechatronik und Robotik
Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.
(1) Die Studiengänge sollen unter Beachtung der allgemeinen Studienziele (§ 58 HG) den Studierenden auf wissenschaftlicher Grundlage Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im jeweiligen Studienfach vermitteln. Dabei setzt der Masterstudiengang auf einer in einem Bachelorstudiengang erworbenen Qualifikation auf und qualifiziert seinerseits für ein Promotionsstudium.
(2) Die Studiengänge haben das Ziel, dass die Absolventinnen und Absolventen in der Lage sind,
Problemstellungen ihrer Disziplin (Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik und Robotik) zu identifizieren und sie gegenüber dem Stand der Technik zu vergleichen,
diese mit Hilfe der in der Disziplin üblichen Mittel zu modellieren,
ingenieurwissenschaftlichen Methoden und Werkzeuge zur deren Analyse und Lösung zu entwickeln bzw. weiterentwickeln,
simulierte und experimentell erhobene Daten zu analysieren, zu interpretieren und kritisch zu bewerten,
komplexere Systeme ihrer Disziplin effizient zu konstruieren, implementieren, dokumentieren, verifizieren und testen,
dabei auch relevante soziale, ethische, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
Verantwortung in einem interdisziplinären Projektteam zu übernehmen und Aufgaben zielorientiert zu koordinieren,
fachbezogene Positionen und Problemlösungen klar zu formulieren und argumentativ zu verteidigen,
sich mit Fachvertreterinnen und –vertretern und mit Laiinnen und Laien über Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen auszutauschen.
(3) Das Studium wird durch die Masterprüfung abgeschlossen. Die Prüfung dient der Feststellung, ob die oder der Studierende bei Beurteilung der individuellen Leistung das Ziel des Studiums erreicht hat.
(4) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird von der Hochschule Niederrhein der Mastergrad „Master of Engineering“, abgekürzt „M.Eng.“, verliehen.