§ 4: Regelstudienzeit; Studienaufbau

Prüfungsordnung Master Mechatronik und Robotik

Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.

(1) Die Regelstudienzeit des Vollzeitstudiengangs beträgt drei, die des Teilzeitstudiengangs fünf Semester. Sie schließt die Prüfungen mit ein.

(2) Das Studium ist in Module gegliedert. Ein Modul bezeichnet in der Regel einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die auf ein einheitliches Lern- und Qualifikationsziel ausgerichtet sind. Ein eigenes Modul bildet die Masterarbeit mit dem Kolloquium.

Den Modulen des Studienganges sind nach § 5 Abs. 5 in der Summe 90 Kreditpunkte zugeordnet.

(3) Im Teilzeitstudiengang wird das Lehrangebot in einer Form bereitgestellt, die die Studierenden in der Regel an zwei oder drei Tagen pro Woche zum Besuch von Lehrveranstaltungen in der Hochschule verpflichtet.

(4) Das Gesamtlehrangebot beträgt 48 Semesterwochenstunden.

(5) Alles Nähere zum Aufbau des Studiums sowie zu Art und Umfang der Module ergibt sich aus den als Anlage 1 bis 3 beigefügten Prüfungs- und Studienplänen. Einzelheiten insbesondere zu Qualifikationszielen, Lehrinhalten und den in der Regel zu wählenden Prüfungsformen sind im Modulhandbuch festgelegt, das von allen Interessierten jederzeit eingesehen werden kann.