§ 10: Wiederholung von Prüfungsleistungen
Prüfungsordnung Master Mechatronik und Robotik
Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.
(1) Studienbegleitende Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Masterarbeit mit dem Kolloquium kann einmal wiederholt werden.
(2) Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.