§ 1: Geltungsbereich der Prüfungsordnung

Prüfungsordnung Master Informatik

Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.

Diese Prüfungsordnung gilt für das Studium im Masterstudiengang „Informatik“ am Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Informatik der Hochschule Niederrhein. Sie regelt neben dem viersemestrigen Vollzeitstudium (Vollzeitstudiengang) auch das sechssemestrige Teilzeitstudium (Teilzeitstudiengang).