§ 1: Geltungsbereich der Prüfungsordnung

Prüfungsordnung Bachelor Informatik

Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.

Diese Prüfungsordnung gilt für das Studium im Bachelorstudiengang Informatik am Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Informatik der Hochschule Niederrhein. Sie regelt sowohl das sechssemestrige Vollzeitstudium (Vollzeitstudiengang) als auch das neunsemestrige Teilzeitstudium (Teilzeitstudiengang).