§ 11: Wiederholung von Prüfungsleistungen

Prüfungsordnung Bachelor Maschinenbau

Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.

(1) Studienbegleitende Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Bachelorarbeit mit dem Kolloquium kann einmal wiederholt werden.

(2) Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.