BDF303: Der Digitale Tatort und Täterkommunikation

Lernpfad Kriminalistik

BDF303: Der Digitale Tatort und Täterkommunikation

Kurzporträt BDF303: Der Digitale Tatort und Täterkommunikation
Worum geht es? Dieses Modul behandelt Der Digitale Tatort und Täterkommunikation im Kontext der Digitalen Forensik. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Rechtliche und kriminalistische Grundlagen zum Tatortbegriff; Akteure und Verhalten am Tatort; Zuständigkeiten für die Suche, Sicherung und Auswertung von digitalen Spuren.
Wofür braucht man es? Kenntnisse zu digitalen Tatorten und Täterkommunikation unterstützen dabei, Spurenträger zu identifizieren, Kommunikationswege zu verstehen und digitale Befunde kriminalistisch zu interpretieren.
Wieso ist es interessant? Das Modul verbindet fachliche Grundlagen mit anwendungsnahen Fragestellungen und zeigt, wie die behandelten Konzepte in realen digitalen Untersuchungs- und Sicherheitskontexten wirksam werden.
Modulverantwortung

Prof. Dr. Nils Kopal

Lehrperson(en)
  • Dr. Thomas Jansen
  • Dr. Philip Schütz
  • Jens Berger
  • Karsten Brodkorb
Verwendbarkeit

Bachelor Digitale Forensik

Fächergruppe

Informatik

Modultyp
Pflicht
Sprache

Deutsch

Angebot

Wintersemester

Dauer

1 Semester

Credits

5 ECTS

Benotung

Deutsche Notenskala 1-5

SWS

2 V | 2 Ü | - P | - S

Workload
Präsenzstudium: 45 Std. Selbststudium: 90 Std.
Engl. Titel

The Digital Crime Scene and Perpetrator Communication

Empfohlene Voraussetzungen
  • BDF104: Einführung in die Digitale Forensik: forensisch saubere Arbeitsweise, Sicherung digitaler Beweise und Untersuchungsprozess.
  • BDF105: Rechtliche Grundlagen der Cyberkriminalistik: straf-, strafprozess- und datenschutzrechtliche Grundlagen digitaler Ermittlungen.
  • BDF203: Einführung in die Kriminalistik: Tatortbegriff, Spurensuche, Spurensicherung, Beweiskraft und Beweiswert.
Lernergebnisse / Kompetenzen
WAS

Die Studierenden können digitale Tatorte und Täterkommunikation kriminalistisch einordnen sowie digitale Spuren sichern, interpretieren und dokumentieren.

WOMIT

Die Studierenden erreichen dieses Lernergebnis, indem sie insbesondere folgende im PDF genannten Kompetenzen aufbauen:

  • den Begriff Tatort rechtlich sowie kriminalistisch einzuordnen und auf cyberkriminalistische Sachverhalte anzuwenden
  • potentielle Spurenträger am Tatort zu identifizieren und situationsangepasste und integritätswahrende Sicherungsmethoden zu bestimmen und anzuwenden
  • gesicherte Daten mit forensischen Werkzeugen auszuwerten und zu interpretieren
  • unterschiedliche Kommunikationsformen von Cyberkriminellen und die ihnen zugrunde liegenden technischen Hintergründe erläutern zu können
  • Anonymisierungstechniken erläutern und anwenden zu können sowie Möglichkeiten der Deanonymisierung aufzuzeigen
WOZU

Damit sie in späteren Modulen, Projekten und beruflichen Aufgaben der Digitalen Forensik fachliche Entscheidungen begründet treffen, digitale Sachverhalte systematisch untersuchen und Ergebnisse nachvollziehbar kommunizieren können.

Inhalte
  • Rechtliche und kriminalistische Grundlagen zum Tatortbegriff
  • Akteure und Verhalten am Tatort
  • Zuständigkeiten für die Suche, Sicherung und Auswertung von digitalen Spuren
  • Forensische Live-Sicherung von digitalen Spuren in unterschiedlichen IT-Systemen
  • Zielgerichtete Suche und Interpretation von Spuren in IT-Systemen
  • Aufbereitung von forensischen Datensicherungen
  • Beweiswert, Beweiskraft und Dokumentation von (digitalen) Spuren am Tatort
  • Täterseitige Kommunikationsmittel sowie Anonymisierungs- und Deanonymisierungstechniken
Prüfungsvorleistung

Keine

Prüfungsleistung

Mündliche Prüfung (30 - 45 Minuten)

Literatur
  • Eoghan Casey: Digital Evidence and Computer Crime, Academic Press, Waltham, 2011
  • Alexander Geschonneck: Computer-Forensik: Computerstraftaten erkennen, ermitteln, aufklären, dpunkt.verlag, Heidelberg, 2014
  • Brian Carrier: File System Forensic Analysis, Addison-Wesley, Boston, 2005
  • Angus M. Marshall: Digital Forensics: Digital Evidence in Criminal Investigation, Wiley, Chichester, 2008