§ 8: Anerkennung von Prüfungsleistungen und außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Prüfungsordnung Bachelor Digitale Forensik
Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen und außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen regelt die Hochschule in einer eigenen Ordnung.