§ 2: Ziel des Studiums; Zweck der Prüfung; Bachelorgrad
Prüfungsordnung Bachelor Digitale Forensik
Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.
(1) Das Studium soll unter Beachtung der allgemeinen Studienziele (§ 58 HG) auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse insbesondere anwendungsbezogene Inhalte vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, ihr Wissen und Verstehen auf ihre Tätigkeit oder auf ihren Beruf anzuwenden und Problemlösungen und Argumente in ihrem Fachgebiet zu erarbeiten und dabei außerfachliche Bezüge zu beachten. Sie sind für fortführende Lernprozesse qualifiziert, insbesondere ein weiterführendes Masterstudium. Der Studiengang hat das Ziel, folgende Kompetenzen zu vermitteln:
a) Grundlagen – Basiswissen
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage,
- die Grundlagen, den Aufbau und die Funktionsweise von Komponenten, die in der digitalen Forensik eine Rolle spielen wie Rechner, Netzwerke, Systemsoftware und Anwendungen zu verstehen und ihre Bedeutung für forensische Prozesse zu erläutern,
- Konzepte und Prinzipien der Cybersicherheit und der digitalen Forensik zu verstehen und einzusetzen und verschiedene Arten der Cyberkriminalität wie Hackerangriffen, Malware-Infektionen oder Datenlecks zu differenzieren,
- IT-Kriminalität im Sinne der Beweismittelführung und des Betrugs zu bewerten und relevante Prozessabläufe, insbesondere aus dem Bereich Cyberkriminalität, zu kennen.
b) Anwendung
Sie sind in der Lage,
- Bedrohungen im Bereich IT-Sicherheit zu identifizieren und geeignete Reaktionen auf Cyberangriffe zu planen (Incident Response) und dabei die Korrektheit, Sicherheit und Angemessenheit einer von ihnen vorgeschlagenen Lösung überzeugend zu begründen,
- Angriffe auf IT-Systeme zu erkennen, diese zu analysieren und passende forensische Vorgehensweisen zu entwickeln und anzuwenden,
- mit wissenschaftlichen Methoden und Technologien digitale Spuren bei Einhaltung rechtlicher und ethischer Prinzipien unter fachgerechtem Einsatz forensischer Werkzeuge zu sichern, zu erfassen, zu untersuchen, zu analysieren, zu dokumentieren und zu präsentieren.
c) Softskills
Sie sind in der Lage,
- komplexe forensische Projekte zu planen, gemeinsam im Team zu bearbeiten und Teilaufgaben selbständig zu übernehmen,
- fachbezogene Positionen und Problemlösungen zu formulieren, argumentativ zu verteidigen und sich mit Fachvertreterinnen und -vertretern und Personen im beruflichen und wissenschaftlichen Umfeld über Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen auszutauschen.
Absolventinnen und Absolventen können sich zudem im Rahmen wählbarer Module ein individuelles fachspezifisches Kompetenzprofil erarbeiten.
(2) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling die für eine Tätigkeit im Beruf notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat und befähigt ist, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden selbstständig zu arbeiten.
(3) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „B. Sc.“, verliehen.