§ 11: Wiederholung von Prüfungsleistungen

Prüfungsordnung Bachelor Digitale Forensik

Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.

(1) Studienbegleitende Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Bachelorarbeit mit dem Kolloquium kann einmal wiederholt werden.

(2) Bestandene Prüfungen können, außer im Fall des Freiversuchs (§ 12), nicht wiederholt werden.