§ 4: Regelstudienzeit; Studienaufbau; Studienvolumen

Prüfungsordnung Bachelor Digitale Forensik

Lesefassung ohne rechtliche Bindung – verbindlich sind allein die Ordnungen aus den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule Niederrhein.

(1) Die Regelstudienzeit des Vollzeitstudienganges beträgt sechs, die des Teilzeitstudienganges acht Semester. Sie schließt die Praxisphase und die Prüfungen mit ein.

(2) Das Studium ist in 30 Module gegliedert. Ein Modul bezeichnet in der Regel einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die auf ein einheitliches Lern- und Qualifikationsziel ausgerichtet sind. Ein eigenes Modul bilden die Praxisphase sowie die Bachelorarbeit mit dem Kolloquium. Den Modulen sind nach § 5 Abs. 5 in der Summe 180 Kreditpunkte zugeordnet.

(3) Das Studium ermöglicht im Vollzeitstudiengang im fünften Semester, im Teilzeitstudiengang im siebten Semester, ein Auslandsstudium (Mobilitätsfenster) durchzuführen. Die im Auslandsstudium erbrachten Prüfungsleistungen können in der Regel – vorbehaltlich eines zu schließenden Learning Agreements – anerkannt werden und die in diesem Semester vorgesehenen Module ersetzen.

(4) Im Teilzeitstudiengang wird das Lehrangebot in einer Form bereitgestellt, die die Studierenden in der Regel an zwei oder drei Tagen pro Woche zum Besuch von Lehrveranstaltungen in der Hochschule verpflichtet.

(5) Die Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen, insbesondere Praktika, setzt das Bestehen vorhergehender Prüfungen voraus. Das Nähere regelt Anlage 1.

(6) Das Gesamtlehrangebot beträgt 113 Semesterwochenstunden.

(7) Alles Nähere zum Aufbau des Studiums sowie zu Art, Form und Umfang der Module ergibt sich aus Anlage 1 (Anlage 1a: Prüfungs- und Studienplan für den Vollzeitstudiengang, Anlage 1b: Prüfungs- und Studienplan für den Teilzeitstudiengang). Einzelheiten insbesondere zu Qualifikationszielen, Lehrinhalten und den in der Regel zu wählenden Prüfungsformen sind im Modulhandbuch festgelegt, das von Interessierten jederzeit eingesehen werden kann.